Schritt 5: Bewilligung, Projektumsetzung und Abrechnung
Der Startschuss für Ihr Projekt fällt mit dem Erhalt der schriftlichen Bewilligung durch das Amt für regionale Landesentwicklung. Vorher dürfen Sie nicht mit der Umsetzung Ihres Projektes beginnen. Das heißt: keine Leistung beauftragen. Beginnen Sie vor Erhalt der Bewilligung mit Ihrem Projekt, gilt das als vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Damit verfallen alle Ansprüche auf Förderung.
Bitte lesen Sie Ihren Bewilligungsbescheid sorgfältig durch. Er beinhaltet wichtige Hinweise für Sie, zum Beispiel ob Sie bei der Vergabe von Aufträgen etwas beachten müssen, was als Zahlungsnachweis anerkannt wird oder bis wann Sie Ihr Projekt beendet haben müssen (Stichwort: Bewilligungszeitraum). Manchmal enthält er auch spezielle Auflagen, die Sie einhalten müssen.
Ist Ihr Projekt verwirklicht, reichen Sie den Verwendungsnachweis mit allen Rechnungen und Zahlungsnachweisen fristgerecht beim Amt für regionale Landesentwicklung Verden ein. Das Amt weist nach der Prüfung des Verwendungsnachweises die Auszahlung der Fördermittel an.
Unter Material finden Sie Merkblätter zur Strategie und den Förderbedingungen, den LEADER-Projektsteckbrief, den LEADER-Förderantrag und weiterführende Links.