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Förderbedingungen

Die Bedingungen für die LEADER-Förderung im Kulturraum Oberes Örtzetal sind im Regionalen Entwicklungskonzept (PDF), kurz: REK festgehalten.

 

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind

  • sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts 

  • natürliche Personen  

Voraussetzungen: Das Projekt kann die erforderlichen Projektauswahlkriterien erfüllen.

 

Was wird gefördert ?
Das REK (PDF) hat Richtliniencharakter und legt Fördertatbestände fest. Diese finden Sie im Merkblatt Entwicklungsstrategie und Förderbedingungen (PDF).

 

Wie hoch ist die Förderung?
Das Örtzetal hat drei Fördersätze

  • Regelfördersatz für kommunale Projektträger: 70 % der förderfähigen Kosten (in der Regel Brutto-Förderung)

  • Bonus-Fördersatz für kommunale Projektträger: +10 % bei Erfüllung von mindestens einem von drei Bonuskriterien (= 80 %)

  • Fördersatz für nicht-kommunale Projektträger: 80 % der förderfähigen Kosten (Netto-Förderung).

Die maximale Zuwendungshöhe der LEADER-Mittel beträgt 180.000 € pro Vorhaben. 
 

Die minimale Zuwendungshöhe (Bagatellgrenze) liegt bei 10.000 Euro für kommunale Projekte und bei 2.500 Euro für nicht-kommunale Projekte.
 

Wichtig: Für jedes Projekt ist eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von einem Viertel der beantragten LEADER-Mittel erforderlich. Die festgelegten Fördersätze umfassen nicht die notwendige öffentliche Kofinanzierung.