Förderbedingungen
Die Bedingungen für die LEADER-Förderung im Kulturraum Oberes Örtzetal sind im Regionalen Entwicklungskonzept (PDF), kurz: REK festgehalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
natürliche Personen
Voraussetzungen: Das Projekt kann die erforderlichen Projektauswahlkriterien erfüllen.
Was wird gefördert ?
Das REK (PDF) hat Richtliniencharakter und legt Fördertatbestände fest. Diese finden Sie im Merkblatt Entwicklungsstrategie und Förderbedingungen (PDF).
Wie hoch ist die Förderung?
Das Örtzetal hat drei Fördersätze
Regelfördersatz für kommunale Projektträger: 70 % der förderfähigen Kosten (in der Regel Brutto-Förderung)
Bonus-Fördersatz für kommunale Projektträger: +10 % bei Erfüllung von mindestens einem von drei Bonuskriterien (= 80 %)
Fördersatz für nicht-kommunale Projektträger: 80 % der förderfähigen Kosten (Netto-Förderung).
Die maximale Zuwendungshöhe der LEADER-Mittel beträgt 180.000 € pro Vorhaben.
Die minimale Zuwendungshöhe (Bagatellgrenze) liegt bei 10.000 Euro für kommunale Projekte und bei 2.500 Euro für nicht-kommunale Projekte.
Wichtig: Für jedes Projekt ist eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von einem Viertel der beantragten LEADER-Mittel erforderlich. Die festgelegten Fördersätze umfassen nicht die notwendige öffentliche Kofinanzierung.