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Pressemitteilung vom 21. Juli 2014 • Munster

1. Startschuss für den Leader-Wettbewerb im Oberen Örtzetal: Gründung der Lokalen Aktionsgruppe

Der Kulturraum Oberes Örtzetal bewirbt sich um 2,4 Mio. € EU-Fördermittel. Am 15. Juli 2014 trafen sich die Bürgermeister und Bauamtsleiter der Städte und Gemeinden Bergen, Faßberg, Hermannsburg, Munster, Unterlüß und Wietzendorf sowie 15 Wirtschafts- und Sozialpartner aus diesen sechs Kommunen zur Gründungssitzung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) im Ollershof in Munster.

Die LAG wird als Entscheidungsgremium maßgeblich an der Erarbeitung der Leader-Bewerbung der Region mitwirken und Schwerpunkte für die regionale Entwicklung der nächsten sechs Jahre im Oberen Örtzetal setzen.

Leader ist ein Förderansatz der Europäischen Union, mit dem Ziel, die Regionalentwicklung auf Basis freiwilliger Kooperationen in ländlichen Gebieten zu unterstützen.

Mit der Auswahl als LEADER-Region kommt die Region in den Genuss von EU-Mitteln der Förderperiode 2014 bis 2020: Denn als LEADER-Region steht dem Oberen Örtzetal für die Umsetzung von Projekten zur Förderung der ländlichen Entwicklung ein eigenes Budget in Höhe von 2,4 Mio. € zur Verfügung. Wohin die Gelder fließen, entscheidet die Region selber.

Die Wirtschafts- und Sozialpartner der LAG des Kulturraums Oberes Örtzetal kommen zum Beispiel aus den Bereichen Tourismus, Wirtschaft, Energie, Bildung, Soziales und Landwirtschaft und repräsentieren damit die Themen und Handlungsfelder der zukünftigen Entwicklungsstrategie der Region. Vertreter des Amtes für regionale Landesentwicklung sowie des Landkreises Heidekreis und des Landkreises Celle werden die LAG beratend unterstützen.

Seit 2001 arbeiten die Kommunen Bergen, Hermannsburg, Faßberg, Munster und Wietzendorf als Kulturraum Oberes Örtzetal zusammen; in diesem Jahr hat sich die Gemeinde Unterlüß aufgrund der erfolgreichen Fusionsverhandlungen mit der Gemeinde Hermannsburg der Region angeschlossen.

Insgesamt hat die Region über 50 Projekte umgesetzt. An diese erfolgreiche Zusammenarbeit möchte die Region nun anknüpfen und sich als Leader-Region um EU-Fördermittel bewerben. Als Wettbewerbsbeitrag erarbeitet die Region ein regionales Entwicklungskonzept (REK), das im Januar 2015 beim Land Niedersachsen einzureichen ist. Siegfried Dierken, Amt für regionale Landesentwicklung, überreicht dem LAG-Vorsitz Adolf Köthe den Bewilligungsbescheid über die REK-Förderung.

In der LAG-Sitzung stand neben der Rückschau auf die Förderperiode 2007 bis 2013 der Einstieg für die Bewerbung für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 im Mittelpunkt der Veranstaltung. Das Büro KoRiS – Kommunikative Stadt- und Regionalentwicklung aus Hannover, das seit 2003 die Region begleitet und berät, unterstützt die LAG bei der Erarbeitung der Bewerbung.

Im Rahmen der LAG-Sitzung informierte KoRiS über die Rahmenbedingungen der neuen EU-Förderperiode und das Auswahlverfahren der Leader-Regionen durch das Land Niedersachsen sowie über die künftigen Aufgaben der LAG-Mitglieder.

Nach einer ersten Einschätzung der anwesenden LAG-Mitglieder liegen die zukünftigen Herausforderungen des Kulturraums Oberes Örtzetal insbesondere in der Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels wie auch in der Förderung des lokalen Einzelhandels, einer Verbesserung der ÖPNV-Anbindung und dem Ausbau des Breitbandanschlusses. Dabei ist stets die Nachhaltigkeit im Auge zu behalten und bereits vorhandene Infrastrukturen zu erhalten.

Im Rahmen des öffentlichen Örtzetal-Forums am 15. September 2014 von 18 bis 21 Uhr im Gasthof Drei Linden in Hermannsburg haben alle Interessierten aus der Region die Möglichkeit, ihr Wissen und Zukunftsvorstellungen für das REK einzubringen.

Wer mehr über den Kulturraum Oberes Örtzetal erfahren möchte, kann sich an die Regions-Geschäftsstelle bei der Stadt Munster (Rudolf Horst und Stephan Fähndrich) oder an das Büro KoRiS (Caroline Welpinghus, Tel. 0511/590974-30) wenden. Weitere Information sind auch auf dem Internetauftritt der Region unter www.oberes-oertzetal.de zu finden.

Übergabe des Bewilligungsbescheides
Übergabe des Bewilligungsbescheides
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